Antragsverfahren Berlin HRB 173273

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Insolvenzprofil

Asil GmbH

Verfahrensfortschritt

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Antrag / Prüfung

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Insolvenzeröffnung

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Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 173273
EUID
DEF1103R.HRB173273

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3613 IN 10592/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag der Asil GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden, wobei bestimmte Voraussetzungen wie die qualifizierte elektronische Signatur oder der sichere Übermittlungsweg zu beachten sind.

Originalbekanntmachung

22.05.2026

3613 IN 10592/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. Asil GmbH, Düsterhauptstraße 39/40, 13469 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Alagie Camara Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 173273 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachwei...

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