Laufendes Insolvenzverfahren Berlin HRB 126694

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Insolvenzprofil

Auktionshaus Karhausen AG i.L.

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
AG
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 126694
EUID
DEF1103R.HRB126694

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3608 IN 3760/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Niklas Lütcke
Adresse
Lennéstraße 7, 10785 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auktionshaus Karhausen AG i.L. ist am 28.07.2025 um 19:17 Uhr wegen Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Niklas Lütcke bestellt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 20.10.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung sind für den 10.09.2025 anberaumt. Der Prüfungstermin findet am 17.12.2025 statt. Das Amtsgericht Charlottenburg hat die Zustellungen durch den Insolvenzverwalter beauftragt.

Originalbekanntmachung

31.07.2025

3608 IN 3760/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Auktionshaus Karhausen AG i.L., Uhlandstraße 175, 10719 Berlin, vertreten durch den Liquidator Alexander Tschackert Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg , Register-Nr.: HRB 126694 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Vermittlung von Grundstücken etc. | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Überschuldung am 28.07.2025 um 19.17 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Niklas Lütcke, Lennéstraße 7, 10785 Berlin. 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 20.10.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Üb...

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