Antragsverfahren Berlin HRB 249590

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Insolvenzprofil

AY NET UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 249590
EUID
DEF1103R.HRB249590

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3610 IN 10539/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AY NET UG (haftungsbeschränkt) wurde durch den Antrag eines Gläubigers eingeleitet. Das Registergericht Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Bekanntmachung des Gerichts datiert vom 03.03.2026.

Originalbekanntmachung

20.04.2026

3610 IN 10539/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. AY NET UG (haftungsbeschränkt), Heinz-Galinski-Straße 17, 13347 Berlin, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Erkan Ay Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 249590 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Tiefbau- und Kabelverlegungsarbeiten | Beschluss: Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 Ins...

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