Vorläufiges Insolvenzverfahren Berlin HRB 62201

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

BAGR Berliner Aluminiumwerk GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 62201
EUID
DEF1103R.HRB62201

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3606 IN 6251/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BAGR Berliner Aluminiumwerk GmbH ist anhängig. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses, der Bundesagentur für Arbeit, durch das Amtsgericht Charlottenburg festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte gemäß Antrag vom 29.12.2025 basierend auf 7,10 Arbeitsstunden. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Gegen die Entscheidung können Rechtsbehelfe eingelegt werden. Die Frist für Beschwerde oder Erinnerung beträgt zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung.

Originalbekanntmachung

05.03.2026

3606 IN 6251/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. BAGR Berliner Aluminiumwerk GmbH, Kopenhagener Straße 59, 13407 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 62201 - Schuldnerin - | Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Gründe: Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 29.12.2025. Die Mitglieder eines vorläufiges Gläubigerausschusses haben gem. § 21 Abs. 2 Nr. 1 a InsO i. V. m. §§ 73 InsO, 17 InsVV einen Anspruch auf Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung a...

Originalbekanntmachung

16.04.2026

3606 IN 6251/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. BAGR Berliner Aluminiumwerk GmbH, Kopenhagener Straße 59, 13407 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Ioannis Zaimis Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 62201 - Schuldnerin - | Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Gründe: Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 29.12.2025. Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR. Fü...

Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren

Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.