Vorläufige Maßnahmen Berlin HRB 264884

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Insolvenzprofil

Baublitz-Hamza UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 264884
EUID
DEF1103R.HRB264884

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3610 IN 2606/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Knut Rebholz
Adresse
Emser Straße 9, 10719 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 02.03.2026 über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Baublitz-Hamza UG (haftungsbeschränkt) entschieden. Da die Entscheidung noch nicht ergangen ist, wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Knut Rebholz bestellt. Dieser ist ermächtigt, das Vermögen zu sichern, Bankguthaben einzuziehen und Sonderkonten zu eröffnen. Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Verwalters. Die Schuldnerin hat dem Verwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Drittschuldnern wird die Zahlung an die Schuldnerin untersagt; Leistungen sind an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

03.03.2026

3610 IN 2606/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Baublitz-Hamza UG (haftungsbeschränkt), c/o Herrn Liviu-Ionut Hamza, Wasserwerkstraße 23, 13589 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Liviu-Ionut Hamza Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 264884 - Schuldnerin - | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 02.03.2026 um 13:40 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Knut Rebholz Emser Straße 9, 10719 Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin ü...

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