Aufhebung des Verfahrens Berlin HRB 38509

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BauXpert Hoba GmbH

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Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 38509
EUID
DEF1103R.HRB38509

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36b IN 1422/17
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Justus Schneidewind

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BauXpert Hoba GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Petra Hoyer und Benjamin Weide, ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Das Verfahren ist aufgehoben worden, nachdem der Schlusstermin abgehalten und die Schlussverteilung vollzogen wurde. Die Aufhebung erfolgte durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg am 20.04.2026. Der Insolvenzbeschlag hinsichtlich der Quotenzahlung in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Landgraf Hochbau GmbH (Az. 36l IN 903/17) bleibt aufrechterhalten. Eingehende Beträge sind zunächst auf die Verfahrenskosten zu verrechnen. Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge angeordnet. Mit der Nachtragsverteilung ist der Insolvenzverwalter Justus Schneidewind beauftragt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

20.04.2026

36b IN 1422/17 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. BauXpert Hoba GmbH, Greifswalder Straße 80 c, 10405 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Petra Hoyer und Benjamin Weide Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 38509 - Schuldnerin - | hat das Amtsgericht Charlottenburg am 20.04.2026 beschlossen: Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Der Insolvenzbeschlag bleibt hinsichtlich der Quotenzahlung in dem Insolvenzverfaren über das Vermögen der Landgraf Hochbau GmbH (Az. 36l IN 903/17) auf die Forderung der Schuldnerin aufrechterhalten (BGH, Beschluss vom 12.01.2006, IX ZB 239/04). Eingehende Beträge sind zunächst auf die Verfahrenskosten zu verrechnen. Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet (§ 203 InsO). Mit der Nachtragsverteilung wird der Insolvenzverwalter Justus Schneidewind beauftragt. Rechtsbehelfsbelehrung...

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