Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Berlinka 106 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 226991
EUID
DEF1103R.HRB226991
Insolvenzgericht
Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36b IN 6145/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Knut Rebholz
Adresse
Emser Straße 9, 10719 Berlin
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berlinka 106 GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Schamil Dokudaev, ist am 24.05.2024 um 12:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Knut Rebholz bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert worden, ihre Forderungen bis zum 07.08.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung sind auf den 03.07.2024 anberaumt worden. Der Prüfungstermin findet am 04.09.2024 statt. Im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat der Verwalter seinen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung eingereicht, der sich auf einen Vermögenswert von 2.162.701,51 Euro bezieht. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen ab der öffentlichen Bekanntmachung Einwendungen vorzutragen.
Originalbekanntmachung
27.05.2024
36b IN 6145/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Berlinka 106 GmbH, Landsberger Allee 366, 12681 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Schamil Dokudaev,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 226991 B
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Immobilienwirtschaft
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 24.05.2024 beschlossen:
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 24.05.2024 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Knut Rebholz
Emser Straße 9, 10719 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 07.08.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtsterm...
36b IN 6145/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Berlinka 106 GmbH, Landsberger Allee 366, 12681 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Schamil Dokudaev,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 226991 B
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Immobilienwirtschaft
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 24.05.2024 beschlossen:
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 24.05.2024 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Knut Rebholz
Emser Straße 9, 10719 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 07.08.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 03.07.2024, 10:20 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 04.09.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe:
Der Antrag ist am 09.10.2023 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.
Nach den Feststellungen des Gerichts sind Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.05.2024
Originalbekanntmachung
04.06.2025
36b IN 6145/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Berlinka 106 GmbH, Landsberger Allee 366, 12681 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Schamil Dokudaev,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 226991 B
- Schuldnerin -
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Der Insolvenzverwalter hat für die Durchführung der mit Beschluss vom 10.10.2023 angeordneten vorläufigen Insolvenzverwaltung seinen Antrag auf Festsetzung seiner Regelvergütung gemäß §§ 2, 11 InsVV und der Auslagen gemäß § 8 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 2.162.701,51 EURO nebst Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % eingereicht.
Im Rahmen dieses Antrages wurde ein Zuschlag in Höhe von 25 % für den Mehraufwand aufgrund der Bemühungen des Insolvenzverwalters um die Erhaltung bzw. Verwertung der schuldnerischen Vermögensgegenstände sowie die Vorbereitung von deren Veräußerungen, insbesondere auch vor dem Hintergr...
36b IN 6145/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Berlinka 106 GmbH, Landsberger Allee 366, 12681 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Schamil Dokudaev,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 226991 B
- Schuldnerin -
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Der Insolvenzverwalter hat für die Durchführung der mit Beschluss vom 10.10.2023 angeordneten vorläufigen Insolvenzverwaltung seinen Antrag auf Festsetzung seiner Regelvergütung gemäß §§ 2, 11 InsVV und der Auslagen gemäß § 8 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 2.162.701,51 EURO nebst Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % eingereicht.
Im Rahmen dieses Antrages wurde ein Zuschlag in Höhe von 25 % für den Mehraufwand aufgrund der Bemühungen des Insolvenzverwalters um die Erhaltung bzw. Verwertung der schuldnerischen Vermögensgegenstände sowie die Vorbereitung von deren Veräußerungen, insbesondere auch vor dem Hintergrund des langen zeitlichen Umfanges von mehr als sieben Monaten, geltend gemacht.
Die Beteiligten haben im Rahmen des Ihnen zu gewährenden rechtlichen Gehörs die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen ab Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einwendungen vorzutragen.
Der Antrag des Verwalters auf Festsetzung seiner Vergütung für die Durchführung der vorläufigen Insolvenzverwaltung liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 03.06.2025
Originalbekanntmachung
21.08.2025
36b IN 6145/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Berlinka 106 GmbH, Landsberger Allee 366, 12681 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Schamil Dokudaev,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 226991 B
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 11.08.2025 beschlossen:
Die Regelvergütung gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 2 InsVV und Auslagen gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 8 InsVV des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 2.162.701,51 EUR nebst Umsatzsteuer gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Der vom Insolvenzverwalter geltend gemachte Zuschlag in Höhe von 25 % für den Mehraufwand aufgrund der Bemühungen des Insolvenzverwalters um die Erhaltung bzw. Verwertung der schuldnerischen Vermögensgegenstände sowie die Vorbereitung von deren Veräußerungen, insbesondere auch vor d...
36b IN 6145/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Berlinka 106 GmbH, Landsberger Allee 366, 12681 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Schamil Dokudaev,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 226991 B
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 11.08.2025 beschlossen:
Die Regelvergütung gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 2 InsVV und Auslagen gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 8 InsVV des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 2.162.701,51 EUR nebst Umsatzsteuer gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Der vom Insolvenzverwalter geltend gemachte Zuschlag in Höhe von 25 % für den Mehraufwand aufgrund der Bemühungen des Insolvenzverwalters um die Erhaltung bzw. Verwertung der schuldnerischen Vermögensgegenstände sowie die Vorbereitung von deren Veräußerungen, insbesondere auch vor dem Hintergrund des langen zeitlichen Umfanges von mehr als sieben Monaten, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 11.08.2025
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