Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Berlinka Immobilien Bürgerstraße 53 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 226079
EUID
DEF1103R.HRB226079
Insolvenzgericht
Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36b IN 3847/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Schamil Dokudaev
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berlinka Immobilien Bürgerstraße 53 GmbH ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Am 09.02.2026 hat das Gericht beschlossen, die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO im schriftlichen Verfahren zu regeln. Den Beteiligten wurde eine Frist bis zum 23.03.2026 eingeräumt, Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sowie gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse einzureichen. Am 22.05.2026 hat das Amtsgericht Charlottenburg das Insolvenzverfahren mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse gemäß § 207 Abs. 1 InsO eingestellt. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
10.02.2026
36b IN 3847/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Berlinka Immobilien Bürgerstraße 53 GmbH, c/o Berlinka Holding GmbH, Landsberger Allee 366, 12681 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Schamil Dokudaev
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 226079
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 09.02.2026 beschlossen:
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.03.2026
Einwendungen gegen die Schlussrechnung und Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens s...
36b IN 3847/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Berlinka Immobilien Bürgerstraße 53 GmbH, c/o Berlinka Holding GmbH, Landsberger Allee 366, 12681 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Schamil Dokudaev
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 226079
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 09.02.2026 beschlossen:
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.03.2026
Einwendungen gegen die Schlussrechnung und Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens sowie Einwendungen gegen den Antrag des Insolvenzverwalters vom 07.05.2024 auf Festsetzung der Vergütung gemäß § 2 InsVV, der Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung sowie zum Vergütungsantrag eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 09.02.2026
Originalbekanntmachung
27.04.2026
36b IN 3847/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Berlinka Immobilien Bürgerstraße 53 GmbH, c/o Berlinka Holding GmbH, Landsberger Allee 366, 12681 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Schamil Dokudaev,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 226079 B
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 24.04.2026 beschlossen:
Die Mindestvergütung gemäß § 2 InsVV und Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenen Zustellungen ab der elften Zustellung des Insolvenzverwalters wurden nebst Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 24.04.2026
Originalbekanntmachung
26.05.2026
36b IN 3847/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Berlinka Immobilien Bürgerstraße 53 GmbH, c/o Berlinka Holding GmbH, Landsberger Allee 366, 12681 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Schamil Dokudaev,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 226079 B
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 22.05.2026 beschlossen:
Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 Abs. 1 InsO.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmac...
36b IN 3847/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Berlinka Immobilien Bürgerstraße 53 GmbH, c/o Berlinka Holding GmbH, Landsberger Allee 366, 12681 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Schamil Dokudaev,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 226079 B
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 22.05.2026 beschlossen:
Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 Abs. 1 InsO.
|
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.05.2026
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