Schlussverteilung Berlin HRB 118420

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Insolvenzprofil

BGI Berliner Gesellschaft für Integration mbH

Verfahrensfortschritt

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2 Erfasst

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3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 118420
EUID
DEF1103R.HRB118420

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36b IN 4016/23
Phase
Schlussverteilung

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BGI Berliner Gesellschaft für Integration mbH ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Zuerst beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter am 14.11.2025 die Regelvergütung und Auslagen sowie Zuschläge für eine übertragende Sanierung und Betriebsfortführung. Später beantragte der Insolvenzverwalter ebenfalls am 14.11.2025 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und Auslagen. Am 06.05.2026 beschloss das Amtsgericht Charlottenburg die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren gemäß § 197 InsO. Die Beteiligten hatten bis zum 17.06.2026 Gelegenheit, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände einzureichen. Diese Schlussanhörung ersetzt den eigentlichen Schlusstermin. Das Gericht stimmte der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO zu. Derzeit sind Forderungen in Höhe von 83.535,59 EUR zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 130.681,28 EUR gegenübersteht. Hiervon sind vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

16.04.2026

36b IN 4016/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. BGI Berliner Gesellschaft für Integration mbH, Cicerostraße 16 A, 10709 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 118420 - Schuldnerin - hat der vorläufige Insolvenzverwalter mit Antrag vom 14.11.2025 die Regelvergütung gemäß §§ 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der gültigen Höhe von 19 % beantragt. Es werden Zuschläge i.H.v. 25 % auf Grund des Mehraufwands wegen der Bemühungen um eine übertragende Sanierung, sowie wegen der Betriebsfortführung geltend gemacht. Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung, Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen. Amtsgericht Ch...

Originalbekanntmachung

16.04.2026

36b IN 4016/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. BGI Berliner Gesellschaft für Integration mbH, Cicerostraße 16 A, 10709 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 118420 - Schuldnerin - hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 14.11.2025 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19% beantragt. Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung, Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 15.04.2026

Originalbekanntmachung

07.05.2026

36b IN 4016/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. BGI Berliner Gesellschaft für Integration mbH, Cicerostraße 16 A, 10709 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 118420 - Schuldnerin - hat das Amtsgericht Charlottenburg am 06.05.2026 beschlossen: 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.06.2026 - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der...

Originalbekanntmachung

08.05.2026

36b IN 4016/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. BGI Berliner Gesellschaft für Integration mbH, Cicerostraße 16 A, 10709 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 118420 - Schuldnerin - hat das Amtsgericht Charlottenburg am 06.05.2026 beschlossen: Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 83.535,59 EUR steht ein Betrag von 130.681,28 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 06.05.2026

Originalbekanntmachung

02.06.2026

36b IN 4016/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. BGI Berliner Gesellschaft für Integration mbH, Cicerostraße 16 A, 10709 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 118420 - Schuldnerin - hat das Amtsgericht Charlottenburg am 02.06.2026 beschlossen: Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Otto, Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und de...

Originalbekanntmachung

02.06.2026

36b IN 4016/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. BGI Berliner Gesellschaft für Integration mbH, Cicerostraße 16 A, 10709 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister HRB 118420 - Schuldnerin - hat das Amtsgericht Charlottenburg am 02.06.2026 beschlossen: Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Otto, Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslag...

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