Berichts- und Prüfungstermin Brandenburg HRB 235613

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Insolvenzprofil

BIOMES NGS GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 235613
EUID
DEF1103R.HRB235613

Insolvenzgericht

Gericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 286/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Udo Feser
Adresse
Emser Straße 9, 10719 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BIOMES NGS GmbH ist am 01.01.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Udo Feser ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 16.02.2024. Die erste Gläubigerversammlung ist am 20.03.2024 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Cottbus angesetzt, um die angemeldeten Forderungen zu prüfen und über weitere Verfahrensschritte zu beschließen. Am 01.01.2024 ist ein Kauf- und Übernahmevertrag über den Verkauf des Geschäftsbetriebes auf die aptus 2234 GmbH geschlossen worden; dessen Genehmigung steht zur Beschlussfassung. Die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters sowie Auslagen sind auf Basis einer Insolvenzmasse in Höhe von 498.878,32 € nebst Umsatzsteuer festgesetzt worden. Rechtsmittel gegen die jeweiligen Beschlüsse sind innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zulässig.

Originalbekanntmachung

02.01.2024

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BIOMES NGS GmbH (Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 235613 B), Geschäftszweig: Entwicklung und Vermarktung von Systemen zur Analyse, Interpretation und Optimierung individuell biologischer Systeme und Gemeinschaften u. a., Schwartzkopffstr. 1, Halle 21, 15745 Wildau, eingetragener Sitz: Wildau, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Paul Hammer wurde am 01.01.2024, um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Udo Feser, Emser Straße 9, 10719 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.02.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.02.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Es wird das mündliche Verfahren an...

Originalbekanntmachung

15.01.2024

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BIOMES NGS GmbH, Schwartzkopffstr. 1, Halle 21, 15745 Wildau, ist zur Genehmigung des Kauf- und Übernahmevertrages vom 01.01.2024 über den Verkauf und die Übertragung des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin auf die aptus 2234 GmbH, Wildau, ist die Tagesordnung der ersten Gläubigerversammlung am 27.03.2024 entsprechend ergänzt worden. Die Beschlussunterlagen liegen für die Verfahrensbeteiligten zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeich...

Originalbekanntmachung

06.02.2024

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BIOMES NGS GmbH, Schwartzkopffstr. 1, Halle 21, 15745 Wildau, wird die Veröffentlichung vom 15.01.2024 wie folgt berichtigt: Die erste Gläubigerversammlung findet am 20.03.2024 statt. Cottbus, den 2. Februar 2024, Az.: 63 IN 286/23

Originalbekanntmachung

06.03.2024

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BIOMES NGS GmbH, Schwartzkopffstr. 1, Halle 21, 15745 Wildau, sind die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 498.878,32 € nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurde folgende Zuschläge festgesetzt: a. 21,80 % Betriebsfortführung, b. 20,00 % Arbeitnehmerangelegenheiten, Insolvenzgeldvorfinanzierung, c. 17,50 Sanierungsbemühungen. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse keine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen B...

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