Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BIOMES NGS GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 235613
EUID
DEF1103R.HRB235613
Insolvenzgericht
Gericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 286/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Udo Feser
Adresse
Emser Straße 9, 10719 Berlin
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BIOMES NGS GmbH ist am 01.01.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Udo Feser ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 16.02.2024. Die erste Gläubigerversammlung ist am 20.03.2024 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Cottbus angesetzt, um die angemeldeten Forderungen zu prüfen und über weitere Verfahrensschritte zu beschließen. Am 01.01.2024 ist ein Kauf- und Übernahmevertrag über den Verkauf des Geschäftsbetriebes auf die aptus 2234 GmbH geschlossen worden; dessen Genehmigung steht zur Beschlussfassung. Die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters sowie Auslagen sind auf Basis einer Insolvenzmasse in Höhe von 498.878,32 € nebst Umsatzsteuer festgesetzt worden. Rechtsmittel gegen die jeweiligen Beschlüsse sind innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zulässig.
Originalbekanntmachung
02.01.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BIOMES NGS GmbH (Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 235613 B), Geschäftszweig: Entwicklung und Vermarktung von Systemen zur Analyse, Interpretation und Optimierung individuell biologischer Systeme und Gemeinschaften u. a., Schwartzkopffstr. 1, Halle 21, 15745 Wildau, eingetragener Sitz: Wildau, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Paul Hammer wurde am 01.01.2024, um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Udo Feser, Emser Straße 9, 10719 Berlin.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.02.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.02.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Es wird das mündliche Verfahren an...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BIOMES NGS GmbH (Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 235613 B), Geschäftszweig: Entwicklung und Vermarktung von Systemen zur Analyse, Interpretation und Optimierung individuell biologischer Systeme und Gemeinschaften u. a., Schwartzkopffstr. 1, Halle 21, 15745 Wildau, eingetragener Sitz: Wildau, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Paul Hammer wurde am 01.01.2024, um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Udo Feser, Emser Straße 9, 10719 Berlin.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.02.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.02.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Es wird das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden und auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist Mittwoch, 20. März 2024 um 11:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, Saal 30.
Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Insolvenzverwalters, den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO). Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Hinweis:
Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Amtsgericht Cottbus, den 01.01.2024
Az.: 63 IN 286/23
Originalbekanntmachung
15.01.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BIOMES NGS GmbH, Schwartzkopffstr. 1, Halle 21, 15745 Wildau, ist zur Genehmigung des Kauf- und Übernahmevertrages vom 01.01.2024 über den Verkauf und die Übertragung des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin auf die aptus 2234 GmbH, Wildau, ist die Tagesordnung der ersten Gläubigerversammlung am 27.03.2024 entsprechend ergänzt worden. Die Beschlussunterlagen liegen für die Verfahrensbeteiligten zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeich...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BIOMES NGS GmbH, Schwartzkopffstr. 1, Halle 21, 15745 Wildau, ist zur Genehmigung des Kauf- und Übernahmevertrages vom 01.01.2024 über den Verkauf und die Übertragung des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin auf die aptus 2234 GmbH, Wildau, ist die Tagesordnung der ersten Gläubigerversammlung am 27.03.2024 entsprechend ergänzt worden. Die Beschlussunterlagen liegen für die Verfahrensbeteiligten zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Cottbus, den 12. Januar 2024, Az.: 63 IN 286/23
Originalbekanntmachung
06.02.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BIOMES NGS GmbH, Schwartzkopffstr. 1, Halle 21, 15745 Wildau, wird die Veröffentlichung vom 15.01.2024 wie folgt berichtigt: Die erste Gläubigerversammlung findet am 20.03.2024 statt. Cottbus, den 2. Februar 2024, Az.: 63 IN 286/23
Originalbekanntmachung
06.03.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BIOMES NGS GmbH, Schwartzkopffstr. 1, Halle 21, 15745 Wildau, sind die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 498.878,32 € nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurde folgende Zuschläge festgesetzt: a. 21,80 % Betriebsfortführung, b. 20,00 % Arbeitnehmerangelegenheiten, Insolvenzgeldvorfinanzierung, c. 17,50 Sanierungsbemühungen. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse keine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen B...
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BIOMES NGS GmbH, Schwartzkopffstr. 1, Halle 21, 15745 Wildau, sind die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 498.878,32 € nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurde folgende Zuschläge festgesetzt: a. 21,80 % Betriebsfortführung, b. 20,00 % Arbeitnehmerangelegenheiten, Insolvenzgeldvorfinanzierung, c. 17,50 Sanierungsbemühungen. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse keine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, ist gem. § 64 Abs. 3 InsO der Rechtsbehelf der Erinnerung zulässig. Die Erinnerung ist ausschließlich beim Amtsgericht Cottbus in der oben genannten Frist und Form einzulegen. Amtsgericht Cottbus, den 5. März 2024, Az: 63 IN 286/23
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