Aufhebung des Verfahrens Berlin HRB 165589

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Insolvenzprofil

Blue Boy Bar Gastronomie GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 165589
EUID
DEF1103R.HRB165589

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36b IN 5769/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blue Boy Bar Gastronomie GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg, eingetragen im Handelsregister unter HRB 165589. Am 28.01.2026 hat das Amtsgericht Charlottenburg beschlossen, das Insolvenzverfahren aufzuheben. Die Aufhebung erfolgt nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Originalbekanntmachung

29.01.2026

36b IN 5769/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Blue Boy Bar Gastronomie GmbH, Kleiststraße 7, 10787 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 165589 - Schuldnerin - | hat das Amtsgericht Charlottenburg am 28.01.2026 beschlossen: Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligt...

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