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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bogen Electronic GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 27.02.2024 beschlossen, ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einer Vergleichsvereinbarung durchzuführen. Gegenstand der Beschlussfassung ist die Zustimmung zu einem Vergleich zum Ausgleich der Geschäftsführerhaftungsansprüche gegenüber Dr. T. Becker in Höhe von 400.000,00 EUR mittels eines Vergleichsbetrags von 16.079,01 EUR. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 19.03.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Die Zustimmung gemäß § 160 InsO gilt als erteilt, wenn im schriftlichen Verfahren keine wirksamen Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben werden.
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