Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CareerFoundry GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 155933
EUID
DEF1103R.HRB155933
Insolvenzgericht
Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3610 IN 4586/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus
Adresse
Rankestraße 33, 10789 Berlin
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CareerFoundry GmbH ist eröffnet. Am 19.12.2025 ist ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung aufgehoben worden, da das Rechtsgeschäft aufgrund andauernder Verhandlungen noch nicht abschlussreif war. Am 19.01.2026 hat das Amtsgericht Charlottenburg einen Termin zur Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Verkauf der immateriellen Vermögensgegenstände der Schuldnerin an einen Dritten oder an eine nahestehende Person bestimmt. Dieser Termin findet am 06.02.2026 statt. Am 29.04.2026 ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben und der bisherige Sachwalter, Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus, zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Der Insolvenzverwalter ist beauftragt, die Zustellungen durchzuführen. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
Originalbekanntmachung
22.12.2025
Amtsgericht Charlottenburg
Insolvenzgericht
Az.: 3610 IN 4586/25
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Beschluss
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CareerFoundry GmbH, c/o THE GATE, Torstraße 177, 10115 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Martin Anders Ramsin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 155933
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg durch den Rechtspfleger Sariaslan am 19.12.2025 beschlossen:
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Der mit der Terminsverfügung vom 08.12.2025 am 29.12.2025 um 11:00 Uhr anberaumte Termin wird aufgehoben.
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Gründe:
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Das Rechtsgeschäft ist aufgrund andauernder Verhandlungen noch nicht abschlussreif, sodass die besondere Gläubigerversammlung aufzuheben war.
Originalbekanntmachung
19.01.2026
3610 IN 4586/25
Terminsbestimmung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CareerFoundry GmbH, c/o THE GATE, Torstraße 177, 10115 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Martin Anders Ramsin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 155933
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle Partnerschaft, Kranhaus 1, Im Zollhafen 18, 50678 Köln, Gz.: 2025/03325
|
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 19.01.2026 beschlossen:
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
1.
Den Verkauf an einen Dritten gem. §§ 270 Abs. 1 S. 2, 160 Abs. 1 InsO nach
folgenden Maßgaben:
a.
Die Veräußerung der immateriellen Vermögensgegenstände der Schuldnerin an einen
Dritten für einen Kaufpreis von mindestens 30.000 € zzgl. USt., wobei der Dritte 4.000 € zzgl. USt. an die Schuldnerin leistet, wenn der variable Kaufpreis insgesamt ger...
3610 IN 4586/25
Terminsbestimmung
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CareerFoundry GmbH, c/o THE GATE, Torstraße 177, 10115 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Martin Anders Ramsin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 155933
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle Partnerschaft, Kranhaus 1, Im Zollhafen 18, 50678 Köln, Gz.: 2025/03325
|
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 19.01.2026 beschlossen:
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
1.
Den Verkauf an einen Dritten gem. §§ 270 Abs. 1 S. 2, 160 Abs. 1 InsO nach
folgenden Maßgaben:
a.
Die Veräußerung der immateriellen Vermögensgegenstände der Schuldnerin an einen
Dritten für einen Kaufpreis von mindestens 30.000 € zzgl. USt., wobei der Dritte 4.000 € zzgl. USt. an die Schuldnerin leistet, wenn der variable Kaufpreis insgesamt geringer ist als
5.000 € netto gem. §§ 270 Abs. 1 S. 2, 160 Abs. 1 InsO,
b.
Den Neuabschluss der Bildungsgutschein-Kundenverträge der Schuldnerin durch einen
Dritten mit Wirkung zum 28.02.2026 für einen variablen Kaufpreis von 15 % der im Zeitraum
vom 01.03.2026 bis zum 31.12.2026 von dem Dritten aufgrund der Bildungsgutschein-
Kundenverträge der Schuldnerin erwirtschafteten Umsatzerlöse, wobei der variable
Kaufpreis in Höhe von insgesamt bis zu 5.000 € netto auf den Kaufpreis in Ziffer 1
angerechnet werden kann gem. §§ 270 Abs. 1 S. 2, 160 Abs. 1 InsO,
c.
Die Weitergabe von Kundenanfragen (Leads) der Schuldnerin an einen Dritten zwecks
Vertragsanbahnung für einen variablen Kaufpreis von 20 % der im Zeitraum vom
01.03.2026 bis 31.12.2026 von dem Dritten aufgrund der Leads erwirtschafteten
Umsatzerlöse, wobei der variable Kaufpreis in Höhe von insgesamt bis zu 5.000 € netto auf
den Kaufpreis in Ziffer 1 angerechnet werden kann gem. §§ 270 Abs. 1 S. 2, 160 Abs. 1 InsO
2. den Verkauf an eine der Schuldnerin nahestehende Person i.S.d. § 138 InsO gem. §§ 270 Abs. 1 S. 2, 162 Abs. 1 Nr. 1 InsO nach folgenden Maßgaben:
Die Veräußerung der immateriellen Vermögensgegenstände der Schuldnerin an eine der
Schuldnerin nahestehende Person i.S.d. § 138 InsO gem. §§ 270 Abs. 1 S. 2, 162 Abs. 1
Nr. 1 InsO für einen Kaufpreis von mindestens 50.000 € zzgl. USt.
wird bestimmt auf
Freitag, 06.02.2026, 12:00 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.01.2026
Originalbekanntmachung
29.04.2026
3610 IN 4586/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CareerFoundry GmbH, c/o THE GATE, Torstraße 177, 10115 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Martin Anders Ramsin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 155933
- Schuldnerin -
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1. Die Anordnung der Eigenverwaltung wird am 29.04.2026 um 09:15 Uhr aufgehoben.
2. Zum Insolvenzverwalter wird der bisherige Sachwalter
Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus
Rankestraße 33, 10789 Berlin
bestellt.
3. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
4. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Absatz 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen. Ausgenommen sind die Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin; diese erfolgen durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgerich...
3610 IN 4586/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CareerFoundry GmbH, c/o THE GATE, Torstraße 177, 10115 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Martin Anders Ramsin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 155933
- Schuldnerin -
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1. Die Anordnung der Eigenverwaltung wird am 29.04.2026 um 09:15 Uhr aufgehoben.
2. Zum Insolvenzverwalter wird der bisherige Sachwalter
Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus
Rankestraße 33, 10789 Berlin
bestellt.
3. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
4. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Absatz 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen. Ausgenommen sind die Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin; diese erfolgen durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.04.2026
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