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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Casino Brunnenstr. 70 Spielhallen GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Charlottenburg hat mit Beschluss vom 20.03.2026 die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (Tabellenblatt Nr. 4) im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Widerspruchsfrist hierfür endete am 17.04.2026. Ein zuvor ergangener Beschluss zur Terminierung wurde am 10.04.2026 aufgehoben, da die Frist bereits festgelegt war. Mit Beschluss vom 24.04.2026 wurde der Schlusstermin im schriftlichen Verfahren durchgeführt, wobei Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung bis zum 05.06.2026 möglich waren. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat Vergütungsanträge gestellt. Das Verfahren ist mit der Schlussverteilung abgeschlossen. Eine Verteilungsmasse in Höhe von 31.358,13 Euro stand für die Begleichung von Forderungen in Höhe von 28.632,91 Euro zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
36c IN 2134/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Casino Brunnenstr. 70 Spielhallen GmbH, Otto-Suhr-Allee 139, 10585 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Yusuf Kurucay Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 132832 | Beschluss: | Der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 20.03.2026 wird aufgehoben. | Gründe: | Der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 20.03.2026 war von Amts wegen aufzuheben, da bereits mit Beschluss vom 24.02.2026 die Widerspruchsfrist zur nachträglich angemeldeten Insolvenzforderung Tabellenblatt Nr. 4 bestimmt worden war. Die nochmalige Terminierung erfolgte versehentlich. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 10.04.2026
Originalbekanntmachung
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36c IN 2134/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Casino Brunnenstr. 70 Spielhallen GmbH, Otto-Suhr-Allee 139, 10585 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Yusuf Kurucay Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 132832 | findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Gemäß § 53 InsO sind vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) und die sonstigen Masseverbindlichkeiten (§ 55 InsO) zu begleichen. Verfügbar sind 31.358,13 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 28.632,91 Euro. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 24.04.2026
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