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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CATV-SYSTEME Julian Werner GmbH i.L. ist aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Die Aufhebung erfolgt gemäß § 200 Abs. 1 InsO. Gegen den Beschluss ist die Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Frist beginnt spätestens zwei Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de oder bei früherer Zustellung mit diesem Zeitpunkt. Die Erinnerung ist beim Amtsgericht Cottbus einzulegen und muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung der Einlegung enthalten. Sie kann schriftlich, zu Protokoll der Geschäftsstelle oder elektronisch mit qualifizierter Signatur eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
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