Laufendes Insolvenzverfahren Berlin HRB 216418

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Insolvenzprofil

Charly Ventures GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 216418
EUID
DEF1103R.HRB216418

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3617 IN 11859/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade
Adresse
Pariser Platz 4 A, 10117 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Charly Ventures GmbH ist am 12.05.2026 um 10:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade bestellt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 31.07.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung ist für den 24.06.2026 um 12:40 Uhr anberaumt. Der Prüfungstermin findet am 30.09.2026 um 12:40 Uhr statt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens ist am 12.12.2025 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.

Originalbekanntmachung

19.05.2026

3617 IN 11859/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Charly Ventures GmbH, Torstraße 85, 10119 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Carsten Ferdinand Pistor Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 216418 - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 12.05.2026 um 10.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade Pariser Platz 4 A, 10117 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 31.07.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Überm...

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