Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CHRISTBURK Grundbesitz GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 74322
EUID
DEF1103R.HRB74322
Insolvenzgericht
Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36c IN 8211/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Burkhard Schmidt
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CHRISTBURK Grundbesitz GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 13.06.2025 das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Veräußerung einer Eigentumswohnung im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts Stralsund von Zingst, Blatt 7477, angeordnet. Die Frist zur Einreichung von Einwendungen endete am 27.06.2025. In einer weiteren Bekanntmachung vom 31.03.2026 wird ein ähnliches Verfahren für eine Eigentumswohnung im Wohnungsgrundbuch des AG Stralsund von Zingst, Blatt 7487, beschrieben, wobei die Einwendungsfrist bis einschließlich 21.04.2026 lief. Die Zustimmung zur Veräußerung gilt gemäß § 160 InsO als erteilt, wenn keine wirksamen Einwendungen erhoben werden oder die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Originalbekanntmachung
16.06.2025
36c IN 8211/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CHRISTBURK Grundbesitz GmbH, Wackenbergstraße 93, 13156 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Burkhard Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 74322
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Veräußerung einer Eigentumswohnung, eingetragen im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts Stralsund von Zingst, Blatt 7477 das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Einzelheiten können von den Beteiligten der Verfahrensakte entnommen werden.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.06.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht C...
36c IN 8211/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CHRISTBURK Grundbesitz GmbH, Wackenbergstraße 93, 13156 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Burkhard Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 74322
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Veräußerung einer Eigentumswohnung, eingetragen im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts Stralsund von Zingst, Blatt 7477 das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Einzelheiten können von den Beteiligten der Verfahrensakte entnommen werden.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.06.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 13.06.2025
Originalbekanntmachung
26.08.2025
36c IN 8211/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CHRISTBURK Grundbesitz GmbH, Wackenbergstraße 93, 13156 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Burkhard Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 74322
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters vom 21.08.2025 wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Änderung vorinsolvenzlich abgeschlossener Grundstückskaufverträge sowie Abschluss eines neuen Grundstückskaufvertrages und weiterer Vereinbarungen, betreffend Grundstücke, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Mitte von Pankow, Blatt 24877 N und Blatt 473 N das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Weitere Einzelheiten zu diesem Tagesordnungspunkt können von den Beteiligten der Verfahrensakte entnommen werden.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 09.09.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser...
36c IN 8211/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CHRISTBURK Grundbesitz GmbH, Wackenbergstraße 93, 13156 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Burkhard Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 74322
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters vom 21.08.2025 wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Änderung vorinsolvenzlich abgeschlossener Grundstückskaufverträge sowie Abschluss eines neuen Grundstückskaufvertrages und weiterer Vereinbarungen, betreffend Grundstücke, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Mitte von Pankow, Blatt 24877 N und Blatt 473 N das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Weitere Einzelheiten zu diesem Tagesordnungspunkt können von den Beteiligten der Verfahrensakte entnommen werden.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 09.09.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 26.08.2025
Originalbekanntmachung
01.04.2026
36c IN 8211/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CHRISTBURK Grundbesitz GmbH, Wackenbergstraße 93, 13156 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 74322
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 31.03.2026 beschlossen:
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zur Veräußerung einer Eigentumswohnung, Wohnungsgrundbuch des AG Stralsund von Zingst, Bl. 7487
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 21.04.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendu...
36c IN 8211/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CHRISTBURK Grundbesitz GmbH, Wackenbergstraße 93, 13156 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 74322
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 31.03.2026 beschlossen:
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zur Veräußerung einer Eigentumswohnung, Wohnungsgrundbuch des AG Stralsund von Zingst, Bl. 7487
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 21.04.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 31.03.2026
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