Schlussverteilung Berlin HRB 248629

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Insolvenzprofil

Clever Bauausführungen UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 248629
EUID
DEF1103R.HRB248629

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36c IN 554/24
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Michael Bohnhoff
Adresse
Kröpeliner Straße 86, 18055 Rostock

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Clever Bauausführungen UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael Bohnhoff hat am 25.04.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gemäß § 2 InsVV sowie der Auslagen gemäß § 8 InsVV gestellt. Das Gericht hat die Vergütung festgesetzt, wobei eine Erhöhung um 20 % aufgrund des Mehraufwands mangels Mitwirkung des Geschäftsführers und unzureichender Unterlagen gewährt wurde. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Mit Beschluss vom 04.05.2026 hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Es sind Verteilungsmasse in Höhe von 4.481,82 Euro verfügbar, während Insolvenzforderungen in Höhe von 10.401,98 Euro zu berücksichtigen sind. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO findet im schriftlichen Verfahren statt; Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung können bis einschließlich 15.06.2026 eingereicht werden.

Originalbekanntmachung

30.07.2024

36c IN 554/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Clever Bauausführungen UG (haftungsbeschränkt), Saarlburgstraße 3 a, 12099 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Caglar Yerligül Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 248629 | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 26.07.2024 um 09.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Michael Bohnhoff Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 06.09.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung fü...

Originalbekanntmachung

02.04.2026

36c IN 554/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Clever Bauausführungen UG (haftungsbeschränkt), Saarlburgstraße 3 a, 12099 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 248629 - Schuldnerin - | hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 25.04.2025 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19% beantragt. Es wird ein Zuschlag von 20 % auf Grund des Mehraufwands bei der Bearbeitung des Verfahrens mangels Mitwirkung des Geschäftsführers der Schuldnerin und mangels ausreichender Geschäftsunterlagen geltend gemacht. Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffent...

Originalbekanntmachung

05.05.2026

36c IN 554/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Clever Bauausführungen UG (haftungsbeschränkt), Saarlburgstraße 3 a, 12099 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Caglar Yerligül Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 248629 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Bohnhoff, Kröpeliner Straße 86, 18055 Rostock, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzst...

Originalbekanntmachung

05.05.2026

36c IN 554/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Clever Bauausführungen UG (haftungsbeschränkt), Saarlburgstraße 3 a, 12099 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Caglar Yerligül Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 248629 - Schuldnerin - | findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Gemäß § 53 InsO sind vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) und die sonstigen Masseverbindlichkeiten (§ 55 InsO) zu begleichen. Verfügbar sind 4.481,82 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 10.401,98 Euro. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 04.05.2026

Originalbekanntmachung

05.05.2026

36c IN 554/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Clever Bauausführungen UG (haftungsbeschränkt), Saarlburgstraße 3 a, 12099 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Caglar Yerligül Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 248629 - Schuldnerin - | 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 15.06.2026 - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsst...

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