Vorläufige Maßnahmen Berlin HRB 161960

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Insolvenzprofil

Clink GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 161960
EUID
DEF1103R.HRB161960

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36c IN 4440/24
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Oliver Sietz
Adresse
Rankestraße 33, 10789 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 03.07.2024 über den Antrag der Clink GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Da das Verfahren noch nicht eröffnet ist, wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Oliver Sietz bestellt. Die Schuldnerin darf über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

03.07.2024

36c IN 4440/24 | In dem Verfahren über den Antrag Clink GmbH, Linienstraße 86, 10119 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Naser Al-Shraydeh und Sami George Francis Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 161960 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 03.07.2024 um 12:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Oliver Sietz Rankestraße 33, 10789 Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind...

Originalbekanntmachung

14.07.2025

36c IN 4440/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Clink GmbH, Linienstraße 86, 10119 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Naser Al-Shraydeh und Sami George Francis Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 161960 | hat der Insolvenzverwalter am 09.07.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 11.07.2025

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