Aufhebung des Verfahrens Berlin HRB 182702

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Insolvenzprofil

Club-Restaurant Pier 55 GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 182702
EUID
DEF1103R.HRB182702

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36c IN 4290/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Harry Wolleschak

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Club-Restaurant Pier 55 GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Harry Wolleschak, ist am 27.02.2026 aufgehoben worden. Die Aufhebung erfolgte nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung gemäß § 200 InsO. Zuvor war im Juni 2025 die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren erfolgt. Die Beteiligten hatten bis zum 17.07.2025 Gelegenheit, der Forderungsanmeldung schriftlich zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, galten als festgestellt. Gegen die Entscheidung zur Verfahrensaufhebung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

27.06.2025

36c IN 4290/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Club-Restaurant Pier 55 GmbH, Schloßstraße 61, 14059 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Harry Wolleschak Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 182702 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 26.06.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 22 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.07.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Charlottenbu...

Originalbekanntmachung

05.09.2025

36c IN 4290/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Club-Restaurant Pier 55 GmbH, Schloßstraße 61, 14059 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Harry Wolleschak Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 182702 - Schuldnerin - | hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 11.06.2025 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von BETRAG Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt. Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 25 % für den Mehraufwand bei der Betriebsfortführung eines kleinen Unternahmens für acht Wochen (20 %) sowie Mehraufwand wegen mangelhafter Buchhaltung / Aufarbeitung von Geschäftsunterlagen (5 %) beantragt. Des Weiteren hat der Insolvenzverwalter einen Abschlag von 5 % aufgrund der Arbeitsersparnis durch die Tätigkeit eines ...

Originalbekanntmachung

05.09.2025

36c IN 4290/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Club-Restaurant Pier 55 GmbH, Schloßstraße 61, 14059 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Harry Wolleschak Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 182702 - Schuldnerin - | 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 22.10.2025 - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsger...

Originalbekanntmachung

05.09.2025

36c IN 4290/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Club-Restaurant Pier 55 GmbH, Schloßstraße 61, 14059 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Harry Wolleschak Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 182702 - Schuldnerin - | findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 142.839,71 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 274.588,67 Euro. Gemäß § 53 InsO sind vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) und die sonstigen Masseverbindlichkeiten (§ 55 InsO) zu begleichen. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 03.09.2025

Originalbekanntmachung

02.03.2026

36c IN 4290/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Club-Restaurant Pier 55 GmbH, Schloßstraße 61, 14059 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Harry Wolleschak Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 182702 | Das Insolvenzverfahren wird heute, um 09:09 Uhr, nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung gem. § 200 InsO a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Bet...

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