Vorläufige Maßnahmen Berlin HRB 220799

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Insolvenzprofil

comfort lifestyle GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 220799
EUID
DEF1103R.HRB220799

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36c IN 4825/24
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwältin Dr. Astrid Lauterwein
Adresse
Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 18.07.2024 über den Antrag der comfort lifestyle GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Da das Verfahren noch nicht eröffnet ist, wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist Frau Rechtsanwältin Dr. Astrid Lauterwein bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

18.07.2024

36c IN 4825/24 | In dem Verfahren über den Antrag comfort lifestyle GmbH, Felix Swoboda, Alte Potsdamer Straße 11, 10785 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer John Nitschke Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 220799 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 18.07.2024 um 10:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Frau Rechtsanwältin Dr. Astrid Lauterwein Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des s...

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