Antragsverfahren Berlin HRB 210852

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Insolvenzprofil

Condor Infra GmbH

Verfahrensfortschritt

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Antrag / Prüfung

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Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 210852
EUID
DEF1103R.HRB210852

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3614 IN 191/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Condor Infra GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Seref Özmen, wurde auf Antrag einer antragstellenden Gläubigerin beim Amtsgericht Charlottenburg behandelt. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg, Handelsregister-Nummer HRB 210852. Der Geschäftszweig des Schuldners ist Bauunternehmen. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden, wobei bestimmte Voraussetzungen wie die qualifizierte elektronische Signatur oder der sichere Übermittlungsweg zu beachten sind. Eine einfache E-Mail genügt nicht. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Originalbekanntmachung

21.04.2026

3614 IN 191/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Condor Infra GmbH, Beerwinkel 4 D, 13589 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Seref Özmen Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 210852 Geschäftszweig: Bauunternehmen - Schuldnerin - | Beschluss: Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die ...

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