Vorläufige Maßnahmen Berlin HRB 231637

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Insolvenzprofil

C&P Immobilien Rostock Eins GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 231637
EUID
DEF1103R.HRB231637

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3606 IN 2972/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus
Adresse
Rankestraße 33, 10789 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der C&P Immobilien Rostock Eins GmbH, derzeit führungslos, mit Sitz in Berlin, ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Am 30.04.2026 wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Dabei wurde Herr Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ihm gingen die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Außenstände sowie die Befugnis zur Eröffnung von Sonderkonten über. Der Schuldnerin wurde ein Verfügungsverbot über Bankkonten und Außenstände auferlegt, während Verfügungen über unbewegliche Gegenstände nicht untersagt wurden. Drittschuldnern wurde untersagt, an die Schuldnerin zu zahlen. Am 11.05.2026 wurde das Verfügungsverbot der Schuldnerin auf das gesamte Vermögen ausgeweitet, sodass die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter überging. Zudem erlangte der Beschluss die Wirkung der Unterbrechung von Zivilrechtstreitigkeiten gemäß § 240 ZPO. Bislang ist das Hauptverfahren noch nicht eröffnet.

Originalbekanntmachung

30.04.2026

3606 IN 2972/26 | In dem Verfahren über den Antrag C&P Immobilien Rostock Eins GmbH, derzeit führungslos, Bessemerstraße 51, 12103 Berlin Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 231637 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 30.04.2026 um 08:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus Rankestraße 33, 10789 Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch ...

Originalbekanntmachung

11.05.2026

3606 IN 2972/26 | In dem Verfahren über den Antrag C&P Immobilien Rostock Eins GmbH, derzeit führungslos, Bessemerstraße 51, 12103 Berlin Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 231637 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 11.05.2026 um 10:00 Uhr in Ergänzung des Beschlusses vom 30.04.2026 angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. 2. Im Übrigen gelten die mit Beschluss vom 30.04.2026 angeordneten vorläufigen Maßnahmen und sonstige Anordnungen fort. 3. Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen (Unterbrechung von gerichtlich anhängigen Zivilrechtstreitigk...

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