Vorläufige Maßnahmen Berlin HRB 240099

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Insolvenzprofil

Cultimate Foods GmbH BerlinBioCube

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 240099
EUID
DEF1103R.HRB240099

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3615 IN 2997/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Sebastian Laboga
Adresse
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 30.04.2026 über den Antrag der Culminate Foods GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Da die Eröffnung noch nicht erfolgt ist, werden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Sebastian Laboga bestellt. Dieser erhält die Ermächtigung, Bankguthaben einzuziehen, Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldnerin ist verpflichtet, dem Verwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; Leistungen sind an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

04.05.2026

3615 IN 2997/26 | In dem Verfahren über den Antrag Cultimate Foods GmbH, BerlinBioCube, Gebäude 95, Robert-Rössle-Straße 10, 13125 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Eugenia Sagué Cassany und Georgii Zheleznyi Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 240099 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 30.04.2026 um 12:45 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Sebastian Laboga Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin best...

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