Vorläufige Maßnahmen Berlin HRB 263836

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Insolvenzprofil

Cutaleya Hair Salon GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 263836
EUID
DEF1103R.HRB263836

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3618 IN 12021/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert
Adresse
Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 28.04.2026 über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Cutaleya Hair Salon GmbH entschieden. Da noch keine Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens vorliegt, wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert bestellt. Dieser ist ermächtigt, Bankguthaben einzuziehen, Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des Vermögens sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam. Die Schuldnerin ist verpflichtet, dem Verwalter innerhalb der gesetzten Frist vollständige Verzeichnisse ihrer Gläubiger und Schuldner vorzulegen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

28.04.2026

3618 IN 12021/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Cutaleya Hair Salon GmbH, Osdorfer Straße 125, 12207 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Hassan Akkouché Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 263836 B - Schuldnerin - | hat das Amtsgericht Charlottenburg am 28.04.2026 beschlossen: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 28.04.2026 um 14:13 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin bestellt. Verfügun...

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