Antragsverfahren Berlin HRB 157946

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Insolvenzprofil

CYMAGE MEDIA VERLAG UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
AG
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 157946
EUID
DEF1103R.HRB157946

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3617 IN 10768/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CYMAGE MEDIA VERLAG UG (haftungsbeschränkt) wurde durch das Amtsgericht Charlottenburg auf Antrag der Schuldnerin behandelt. Da keine ausreichende Masse für die Durchführung des Verfahrens vorlag, ist der Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgewiesen worden. Gegen diese Entscheidung steht der Schuldnerin oder anderen Beteiligten das Recht zu, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden und müssen als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden, sofern sie durch bestimmte Berufsgruppen oder Behörden erfolgen.

Originalbekanntmachung

03.03.2026

3617 IN 10768/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. CYMAGE MEDIA VERLAG UG (haftungsbeschränkt), Oranienplatz 5, 10999 Berlin, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 157946 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung in der Hauptsache kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Z...

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