Antragsverfahren Berlin HRB 139660

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Insolvenzprofil

dbi projekt + Bildung GmbH

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 139660
EUID
DEF1103R.HRB139660

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3607 IN 10679/25
Phase
Antragsverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Bernd Gühmann
Adresse
Straße 19 Nr 10 B, 13089 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der dbi projekt + Bildung GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Dietmar Wolf, wurde beim Amtsgericht Charlottenburg beantragt. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg, die Handelsregisternummer lautet HRB 139660. Der Schuldner ist in der Dienstleistungsbranche tätig. Der Verfahrensbevollmächtigte ist Rechtsanwalt Bernd Gühmann. Das Gericht hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Rechtsbehelfe sind schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen; eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Originalbekanntmachung

11.03.2026

3607 IN 10679/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. dbi projekt + Bildung GmbH, ehemals geschäftsansässig Wilmersdorfer Straße 113/114, 10627 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Dietmar Wolf Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg , Register-Nr.: HRB 139660 Geschäftszweig: Dienstleistungsbranche Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Bernd Gühmann, Straße 19 Nr 10 B, 13089 Berlin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksa...

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