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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dein Lebensmittelhandel GmbH, ehemals geschäftsansässig in Berlin, ist anhängig. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 11.05.2026 die Regelvergütung der Insolvenzverwalterin sowie Auslagen festgesetzt. Am 19.05.2026 erfolgte die Festsetzung der Mindestvergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin. Die genauen Beträge der Vergütungen sind im Text als Platzhalter angegeben. Verfahrensbeteiligte können die vollständigen Beschlüsse auf der Geschäftsstelle des Gerichts einsehen.
Originalbekanntmachung
36d IN 3441/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Dein Lebensmittelhandel GmbH, ehemals geschäftsansässig Ringbahnstraße 66, 12099 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Anja Nowak, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 259494 B - Schuldnerin - hat das Amtsgericht Charlottenburg am 11.05.2026 beschlossen: Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenen Zustellungen ab der elften Zustellung der Insolvenzverwalterin wurden aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von BETRAG EURO sowie der hälftigen Feststellungskosten von BETRAG EURO nebst Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 11.05.2026
Originalbekanntmachung
36d IN 3441/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Dein Lebensmittelhandel GmbH, ehemals geschäftsansässig Ringbahnstraße 66, 12099 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Anja Nowak, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 259494 B - Schuldnerin - hat das Amtsgericht Charlottenburg am 19.05.2026 beschlossen: Die Mindestvergütung gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 2 InsVV und Auslagen gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 8 InsVV der vorläufigen Insolvenzverwalterin wurden nebst Umsatzsteuer gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.05.2026
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