Schlusstermin Berlin HRB 160768

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Insolvenzprofil

Deko-König GmbH

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 160768
EUID
DEF1103R.HRB160768

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36d IN 2633/20
Phase
Schlusstermin

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Tino Schweizer
Adresse
Emser Straße 9, 10719 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deko-König GmbH ist anhängig. Zunächst wurden die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tino Schweizer festgesetzt. Später erfolgte die Bestellung von Rechtsanwalt Tino Schweizer als endgültiger Insolvenzverwalter, dessen Vergütung und Auslagen ebenfalls gerichtlich festgesetzt wurden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Das Verfahren befindet sich in der Endphase. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO, einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Absatz 2 InsO. Den Beteiligten wurde eine Frist bis einschließlich 11.05.2026 eingeräumt, um Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entlastung des Verwalters zu erheben.

Originalbekanntmachung

30.03.2026

36d IN 2633/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Deko-König GmbH, ITC Großhandelscenter Halle 1, Marzahner Straße 17, 13053 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Bilal Fakhro Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 160768 | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tino Schweizer, Emser Straße 9, 10719 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag ...

Originalbekanntmachung

30.03.2026

36d IN 2633/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Deko-König GmbH, ITC Großhandelscenter Halle 1, Marzahner Straße 17, 13053 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Bilal Fakhro Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 160768 | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tino Schweizer, Emser Straße 9, 10719 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteue...

Originalbekanntmachung

30.03.2026

36d IN 2633/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Deko-König GmbH, ITC Großhandelscenter Halle 1, Marzahner Straße 17, 13053 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Bilal Fakhro Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 160768 | 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 11.05.2026 - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsg...

Originalbekanntmachung

30.03.2026

36d IN 2633/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Deko-König GmbH, ITC Großhandelscenter Halle 1, Marzahner Straße 17, 13053 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Bilal Fakhro Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 160768 | Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 106.144,90 EUR steht ein Betrag von 3.608,95 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.03.2026

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