Vorläufiges Insolvenzverfahren Berlin HRB 232376

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Insolvenzprofil

Demin Sicherheit und Service UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 232376
EUID
DEF1103R.HRB232376

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36d IN 4692/23
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Daniel Rainer Demin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 17.12.2025 im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Demin Sicherheit und Service UG (haftungsbeschränkt) die Festsetzung der Regelvergütung sowie der Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters beschlossen. Die Vergütung wurde aufgrund eines Vermögenswerts in Höhe von 106.882,34 Euro nebst Umsatzsteuer festgesetzt. Zudem wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 125 % für Mehraufwand aufgrund der Betriebsfortführung, der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Fragen und der übertragenden Sanierung festgesetzt. Das Verfahren befindet sich in der Phase der vorläufigen Insolvenzverwaltung.

Originalbekanntmachung

18.12.2025

36d IN 4692/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Demin Sicherheit und Service UG (haftungsbeschränkt), Friedrichstraße 95, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Rainer Demin, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 232376 B hat das Amtsgericht Charlottenburg am 17.12.2025 beschlossen: Die Regelvergütung gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 2 InsVV und Auslagen gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 8 InsVV des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 106.882,34 EURO nebst Umsatzsteuer gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Die vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge in Höhe von insgesamt 125 % für den Mehraufwand aufgrund der Betriebsfortführung, der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Fragen bzw. Arbeitnehmerangelegenheiten und der übertragenden Sanierung wurde...

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