Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dienstleistungen Rummler UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 203809
EUID
DEF1103R.HRB203809
Insolvenzgericht
Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36d IN 2125/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dienstleistungen Rummler UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Der Insolvenzverwalter hat einen Antrag auf Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer Marcus Rummler gestellt. Dieser Vergleich sieht vor, dass der Geschäftsführer zur Abgeltung sämtlicher gegen ihn gerichteter Ansprüche einen Betrag in Höhe von 20.000,00 Euro in höchstens acht monatlichen Raten zahlt. Das Verfahren zur Beschlussfassung wird als schriftliches Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Den Beteiligten steht die Gelegenheit offen, bis einschließlich 17.03.2026 Einwendungen gegen den Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Die Zustimmung gilt gemäß § 160 InsO als erteilt, wenn keine wirksamen Einwendungen erhoben werden oder die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Der Antrag des Insolvenzverwalters liegt zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
04.03.2026
36d IN 2125/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dienstleistungen Rummler UG (haftungsbeschränkt), Stresemannstraße 23, 10963 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Marcus Rummler,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 203809 B
- Schuldnerin -
|
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer Herrn Marcus Rummler, wonach dieser zur Abgeltung sämtlicher gegen ihn gerichteter Ansprüche einen Betrag in Höhe von 20.000,00 EURO in höchstens acht monatlichen Raten, die sich jeweils auf 2.500,00 EURO belaufen, zahlt,
das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.03.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Ant...
36d IN 2125/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dienstleistungen Rummler UG (haftungsbeschränkt), Stresemannstraße 23, 10963 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Marcus Rummler,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 203809 B
- Schuldnerin -
|
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer Herrn Marcus Rummler, wonach dieser zur Abgeltung sämtlicher gegen ihn gerichteter Ansprüche einen Betrag in Höhe von 20.000,00 EURO in höchstens acht monatlichen Raten, die sich jeweils auf 2.500,00 EURO belaufen, zahlt,
das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.03.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gemäß § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Der Antrag des Insolvenzverwalters liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
|
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 03.03.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.