Einstellung des Verfahrens Berlin HRB 185439

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Insolvenzprofil

DITACC GaminG GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 185439
EUID
DEF1103R.HRB185439

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36d IN 280/19
Phase
Einstellung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DITACC GaminG GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Furkan Dogan, wird behandelt. Zuerst wurde im Juli 2024 die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen bis zum 03.07.2024 im schriftlichen Verfahren angeordnet. Beteiligte hatten die Möglichkeit, bis zum 24.07.2024 schriftlich Widerspruch einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist gelten Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, als festgestellt. Später, im Oktober 2025, wurde das Insolvenzverfahren wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt. Gegen die Einstellungsentscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

04.07.2024

36d IN 280/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. DITACC GaminG GmbH, Berliner Straße 71, 14169 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Furkan Dogan Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 185439 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 03.07.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 16-19 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.07.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Charlottenburg - ...

Originalbekanntmachung

23.02.2026

36d IN 280/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. DITACC GaminG GmbH, Berliner Straße 71, 14169 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 185439 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt, § 211 Abs. 1 InsO. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt ...

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