Antragsverfahren Berlin HRB 156563

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Insolvenzprofil

DNT Bau GmbH

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 156563
EUID
DEF1103R.HRB156563

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3607 IN 2234/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der DNT Bau GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Denis Cilovic, entschieden. Der Antrag des antragstellenden Gläubigers wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung steht dem Beschwerdeführer die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Rechtsbehelfe sind schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen und müssen unterzeichnet sein. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Originalbekanntmachung

02.02.2026

3607 IN 2234/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. DNT Bau GmbH, Berliner Allee 130, 13088 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Denis Cilovic Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 156563 - Schuldnerin - Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachw...

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