Antragsverfahren Berlin HRB 122710

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Insolvenzprofil

DOM Investments Aktiengesellschaft

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
AG
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 122710
EUID
DEF1103R.HRB122710

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36d IN 8272/24
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DOM Investments Aktiengesellschaft, Kurfürstenstraße 114, 10787 Berlin, wurde durch den Antrag eines Gläubigers eingeleitet. Das Registergericht Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag mangels Masse abgewiesen. Die Schuldnerin ist derzeit ohne gesetzliche Vertretung. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Das Verfahren ist derzeit im Antragsverfahren mit Ablehnung des Eröffnungsantrags beendet, sofern keine wirksame Beschwerde eingelegt wird.

Originalbekanntmachung

16.12.2025

36d IN 8272/24 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. DOM Investments Aktiengesellschaft, Kurfürstenstraße 114, 10787 Berlin, derzeit ohne gesetzliche Vertretung, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 122710 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Immobilienwirtschaft | Beschluss: Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntma...

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