Vorläufiges Insolvenzverfahren Berlin HRB 28029

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Insolvenzprofil

Domek & Habel GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 28029
EUID
DEF1103R.HRB28029

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36d IN 4889/22
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Frank Brachwitz
Adresse
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Domek & Habel GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Frank Brachwitz, hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und der zu erstattenden Auslagen gestellt. Das Gericht hat die Vergütung und die Auslagen einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 % festgesetzt. Die Berechnung der Regelvergütung und der Auslagenpauschale erfolgte gemäß der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die Entscheidung wurde am 17.07.2024 verkündet. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

18.07.2024

36d IN 4889/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Domek & Habel GmbH, Michael-Brückner-Straße 6, 12439 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Heinz-Christian Habel Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 28029 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Frank Brachwitz, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einsch...

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