Antragsverfahren Berlin HRB 255611

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Insolvenzprofil

Dubowik Ventures UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 255611
EUID
DEF1103R.HRB255611

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3607 IN 11214/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag der Dubowik Ventures UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 255611 eingetragen. Das Verfahren ist damit nicht eröffnet worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Bekanntmachung wurde am 09.04.2026 veröffentlicht.

Originalbekanntmachung

10.04.2026

3607 IN 11214/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. Dubowik Ventures UG (haftungsbeschränkt), zuletzt geschäftsansässig: Kurfürstendamm 14, Collection Business Center, 10719 Berlin, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Sergej Dubowik Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 255611 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Vermögensverwaltung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachu...

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