Laufendes Insolvenzverfahren Berlin HRB 185772

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Insolvenzprofil

E.A.Z Consulting GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 185772
EUID
DEF1103R.HRB185772

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36e IN 3922/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus
Adresse
Rankestraße 33, 10789 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der E.A.Z. Consulting GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christoph Rosenmüller hat am 30.01.2026 Antrag auf Festsetzung der Vergütung und Auslagen gestellt. Am 14.04.2026 hat das Amtsgericht Charlottenburg die Vergütung und Auslagen festgesetzt; gemäß § 64 Abs. 2 InsO sind die Beträge nicht zu veröffentlichen. Das Verfahren über das Vermögen der Kazar & Mehmedaliev GbR ist ebenfalls eröffnet. Am 18.03.2024 wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, die Widerspruchsfrist endete am 17.04.2024. Am 24.04.2024 wurde der Einstellungstermin nach § 211 InsO im schriftlichen Verfahren angesetzt, Einwendungen waren bis zum 29.05.2024 möglich. Am selben Datum wurden Anträge auf Vergütungsfestsetzung durch den vorläufigen und den endgültigen Insolvenzverwalter gestellt. Am 05.06.2024 hat das Gericht die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus festgesetzt; auch hier sind die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht zu veröffentlichen.

Originalbekanntmachung

19.03.2024

36k IN 7581/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Kazar & Mehmedaliev GbR, Elcknerplatz 1, 12555 Berlin, vertreten durch die Gesellschafter Karla Kazar, Mehmet Isa Kazar und Tamir Mehmedaliev - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 18.03.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.04.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 18.03.2024

Originalbekanntmachung

25.04.2024

36k IN 7581/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Kazar & Mehmedaliev GbR, Elcknerplatz 1, 12555 Berlin, vertreten durch die Gesellschafterin Karla Kazar - Schuldnerin - | Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 29.05.2024 - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände - sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg e...

Originalbekanntmachung

25.04.2024

36k IN 7581/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Kazar & Mehmedaliev GbR, Elcknerplatz 1, 12555 Berlin, vertreten durch die Gesellschafterin Karla Kazar - Schuldnerin - | hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 06.03.2024 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 06.03.2024 die Mindestvergütung gemäß §§10, 2 InsVV und die Auslagen gemäß §§10, 8 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt. Die vollständigen Anträge können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 4 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 24.04.2024 |

Originalbekanntmachung

06.06.2024

36k IN 7581/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Kazar & Mehmedaliev GbR, Elcknerplatz 1, 12555 Berlin, vertreten durch die Gesellschafterin Karla Kazar - Schuldnerin - hat das Amtsgericht Charlottenburg am 05.06.2024 beschlossen: Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus, Rankestraße 33, 10789 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Gesamtbetrag in Abzug zu bringender Vorschuss Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt g...

Originalbekanntmachung

06.06.2024

36k IN 7581/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Kazar & Mehmedaliev GbR, Elcknerplatz 1, 12555 Berlin, vertreten durch die Gesellschafterin Karla Kazar - Schuldnerin - hat das Amtsgericht Charlottenburg am 05.06.2024 beschlossen: Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus, Rankestraße 33, 10789 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläu...

Originalbekanntmachung

02.03.2026

36e IN 3922/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. E.A.Z. Consulting GmbH, Arnouxstraße 7, 13127 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Bassam Zanein, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 185772 - Schuldnerin - | hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 30.01.2026 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 25.111,56 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt. Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 15 % beantragt. An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt. Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen s...

Originalbekanntmachung

16.04.2026

36e IN 3922/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. E.A.Z. Consulting GmbH, Arnouxstraße 7, 13127 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Bassam Zanein, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 185772 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christoph Rosenmüller, Berliner Straße 117, 10713 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Gesamtbetrag in Abzug zu bringender Vorschuss Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, ein...

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