Schlussverteilung Bremen HRB 157327

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Insolvenzprofil

E&C Einfach und Clever GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 157327
EUID
DEF1103R.HRB157327

Insolvenzgericht

Gericht
Bremerhaven
Aktenzeichen
10 IN 98/22
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Herbold & Horn
Person
Rechtsanwalt Reinhold Horn
Adresse
Neidenburger Str. 28a, 28207 Bremen
Telefon
0421/43777578
E-Mail
r.horn@herbold-horn.de
Fax
0421/87825296

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der E&C Einfach und Clever GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Reinhold Horn hat dem Gericht gemäß § 188 InsO angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt 192,31 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 526.412,74 EUR zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremerhaven zur Einsichtnahme niedergelegt. Das Gericht hat der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und einen besonderen Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren für den 23.04.2026 bestimmt. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis sowie gegen die Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO zu erheben. Zur Fortsetzung des Verfahrens ist ein Kostenvorschuss in Höhe von 3.818,11 EUR zu leisten. Zudem wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei der Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt wurde; die Vergütung beträgt mindestens 1.400,00 EUR zuzüglich Auslagenersatz und Umsatzsteuer.

Originalbekanntmachung

23.02.2026

10 IN 98/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der E&C Einfach und Clever GmbH, Frenssenstraße 17, 27576 Bremerhaven (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 157327 B), vertr. d.: Sylwia Jaskowiak, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremerhaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Reinhold Horn, Herbold & Horn, Neidenburger Str. 28a, 28207 Bremen, Tel.: 0421/43777578, Fax: 0421/87825296, E-Mail: r.horn@herbold-horn.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt: Der verfügbare Massebestand beträgt 192,31 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 526.412,74 EUR zu berücksichtigen. Amtsgericht Bremerhaven, 23.02.2026

Originalbekanntmachung

23.02.2026

Amtsgericht Bremerhaven 23.02.2026 Insolvenzgericht Geschäfts-Nr.: 10 IN 98/22 (Bitte stets angeben) B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der E&C Einfach und Clever GmbH, Frenssenstraße 17, 27576 Bremerhaven (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 157327 B), vertreten durch: Sylwia Jaskowiak, (Geschäftsführerin), wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Reinhold Horn festgesetzt auf: € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. G r ü n d e: Die Vergütung des Insolvenzverwalters beträgt mindestens € 1.400,00, § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV. Die Vergütung war hier antragsgemäß festzusetzen zuzüglich des Auslagenersatzes sowie der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 10, 7, 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Sow...

Originalbekanntmachung

23.02.2026

10 IN 98/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der E&C Einfach und Clever GmbH, Frenssenstraße 17, 27576 Bremerhaven (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 157327 B), vertr. d.: Sylwia Jaskowiak, (Geschäftsführerin), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 23.04.2026. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis gegen die Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO zu erheben. Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen. Zur Fortsetzung des Verfahrens ist ein Kostenvorschuss i. H. v. € 3.818,11 zu leisten. Rechtsbehelfsbelehrung Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist inne...

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