Berichts- und Prüfungstermin Berlin HRB 235712

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

EDO Bauleistung GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 235712
EUID
DEF1103R.HRB235712

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36e IN 2010/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Ivan Dukic

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EDO Bauleistung GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Ivan Dukic, ist anhängig. Das Amtsgericht Charlottenburg hat im schriftlichen Verfahren die Prüfung der bis zum 16.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) angeordnet. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 13.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten nach Ablauf der Frist als festgestellt. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus.

Originalbekanntmachung

22.04.2026

36e IN 2010/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. EDO Bauleistung GmbH, ehemals geschäftsansässig: Landsberger Allee 548, 12681 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Ivan Dukic, Register-Nr.: HRB 235712 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 16.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 6-7 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.04.2026

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