Forderungsanmeldung Berlin HRB 231793

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Insolvenzprofil

Elevate Bau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 231793
EUID
DEF1103R.HRB231793

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3618 IN 2360/26
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer
Adresse
Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elevate Bau GmbH ist am 13.05.2026 um 12:51 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer bestellt. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 24.06.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt. Beteiligte können bis zum 31.07.2026 den Forderungsanmeldungen widersprechen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Das Verfahren 3618 IN 2360/26 führt die verbundenen Verfahren.

Originalbekanntmachung

18.05.2026

3618 IN 2360/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Elevate Bau GmbH, Otto-Wels-Ring 44, 12351 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Abdulkjerim Ilazi Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 231793 - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 13.05.2026 um 12.51 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin. 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 24.06.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung an...

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