Laufendes Insolvenzverfahren Berlin HRB 175543

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Insolvenzprofil

Fleurs de Paris Deutschland GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 175543
EUID
DEF1103R.HRB175543

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36f IN 4439/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Viktoria Frister

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fleurs de Paris Deutschland GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Viktoria Frister, ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Das Verfahren ist eröffnet. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 11.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 04.03.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts nieder. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

12.02.2026

36f IN 4439/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Fleurs de Paris Deutschland GmbH, Egellsstraße 21, 13507 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Viktoria Frister, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 175543 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 11.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 60-85 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entsch...

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