Berichts- und Prüfungstermin Berlin HRB 257873

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Insolvenzprofil

Flexiimmo GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 257873
EUID
DEF1103R.HRB257873

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36f IN 6619/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwältin Nina Tschirpke
Adresse
Vopeliuspfad 2, 14169 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Flexiimmo GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Günter Strobl, ist am 15.12.2025 um 08:45 Uhr wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Nina Tschirpke bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 02.02.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Prüfungstermin sind für den 18.02.2026 um 12:00 Uhr beim Amtsgericht Charlottenburg anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens ist am 23.09.2024 beim Insolvenzgericht eingegangen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

18.12.2025

36f IN 6619/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Flexiimmo GmbH, Waitzstraße 3, 10629 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Günter Strobl Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 257873 - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit am 15.12.2025 um 08.45 Uhr eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Nina Tschirpke Vopeliuspfad 2, 14169 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 02.02.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, die Insolvenzverwalterin kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Glä...

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