Forderungsanmeldung Berlin HRB 193907

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Insolvenzprofil

FM Limousinen-Service GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 193907
EUID
DEF1103R.HRB193907

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36f IN 252/22
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Person
Furkan Mercan

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FM Limousinen-Service GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Furkan Mercan, ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Die Prüfung der bis zum 04.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 3335, 38-58) erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 27.04.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

07.04.2026

36f IN 252/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. FM Limousinen-Service GmbH, Großberliner Damm 80, 12487 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Furkan Mercan Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 193907 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 04.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3335,38-58 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheid...

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