Einstellung des Verfahrens Berlin HRB 63914

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Insolvenzprofil

Förster Malereibetrieb GmbH

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Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 63914
EUID
DEF1103R.HRB63914

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36f IN 5946/18
Phase
Einstellung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Förster Malereibetrieb GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Uwe Förster, wird beim Amtsgericht Charlottenburg geführt. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters gemäß § 2 InsVV sowie die Auslagen gemäß § 8 InsVV nebst Umsatzsteuer festgesetzt. Es ist eine Verteilungsmasse in Höhe von 3.257,41 EUR verfügbar, während Forderungen gemäß § 38 InsO in Höhe von 77.794,08 EUR zu berücksichtigen sind. Eine Ausschüttung an diese Insolvenzgläubiger ist voraussichtlich nicht vorgesehen. Das Verfahren soll mangels einer die Kosten deckenden Masse eingestellt werden. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 01.04.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung und die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens im schriftlichen Verfahren nach § 5 Abs. 2 InsO vorzubringen. Ein Einstellungstermin nach § 207 InsO ist vorgesehen, der die Erörterung der Schlussrechnung und die Anhörung der Gläubigerversammlung umfasst.

Originalbekanntmachung

19.02.2026

36f IN 5946/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Förster Malereibetrieb GmbH, Storkower Straße 113, 10407 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Förster, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 63914 - Schuldnerin - | Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung - Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung) - Anhörung zum Antrag des Insolvenzverwalters auf Vergütungsfestsetzung und Auslagenerstattung erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 01.04.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich b...

Originalbekanntmachung

19.02.2026

36f IN 5946/18 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Förster Malereibetrieb GmbH, Storkower Straße 113, 10407 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Förster Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 63914 - Schuldnerin - Verfügbar sind 3.257,41 EUR Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen gemäß § 38 InsO in Höhe von 77.794,08 Euro. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189,190 InsO hingewiesen. An die Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO erfolgt voraussichtlich keine Ausschüttung. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 18.02.2026

Originalbekanntmachung

15.04.2026

36f IN 5946/18 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Förster Malereibetrieb GmbH, Storkower Straße 113, 10407 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Förster, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 63914 - Schuldnerin - Die Vergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen des Insolvenzverwalters wurden nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden. Beschwerde: Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Ch...

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