Antragsverfahren Berlin HRB 179085

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Insolvenzprofil

FUNDATUS Freies Wohnungsunternehmen Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 179085
EUID
DEF1103R.HRB179085

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3611 IN 3586/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FUNDATUS Freies Wohnungsunternehmen Gesellschaft mit beschränkter Haftung wurde auf Antrag des Landes Berlin, vertreten durch das Finanzamt für Körperschaften III, eingeleitet. Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag mangels Masse abgewiesen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Charlottenburg schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen.

Originalbekanntmachung

14.01.2026

3611 IN 3586/25 | In dem Verfahren über den Antrag des Landes Berlin, vertreten durch das Finanzamt für Körperschaften III, Volkmarstraße 13, 12099 Berlin, Gz.: 1129/298/30140 - FE13 - 166/25 Ins - antragstellender Gläubiger - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. FUNDATUS Freies Wohnungsunternehmen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Karsten Krause, Badensche Straße 8 b, 10825 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Karsten Krause, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 179085 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Ankauf und Verkauf von Immobilien, Errichtung von Wohnungen als Generalbauunternehmen, Verwaltung von Immobilien Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung soweit sie den Tenor zu 3. betrifft kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer...

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