Einstellung des Verfahrens Berlin HRB 39530

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Insolvenzprofil

G + W Haustechnik GmbH

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 39530
EUID
DEF1103R.HRB39530

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36g IN 2446/18
Phase
Einstellung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Carsten Becker
Adresse
Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der G + W Haustechnik GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Carsten Becker ist bestellt und hat seine Vergütung sowie Auslagen festgesetzt bekommen. Später wurde auch die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Carsten Becker festgesetzt. Das Verfahren befindet sich in der Endphase. Ein Einstellungstermin nach § 211 InsO einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erfolgt im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten steht eine Frist bis einschließlich 30.04.2026 zur Einreichung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung und die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens zur Verfügung. Stellungnahmen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Das Amtsgericht Charlottenburg hat die Bekanntamungen am 27.03.2026 und 18.02.2026 veröffentlicht.

Originalbekanntmachung

26.02.2026

36g IN 2446/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. G + W Haustechnik GmbH, Möckernstraße 111, 10963 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Daniela Kußmann und René Weidling Register-Nr.: HRB 39530 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Carsten Becker, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolve...

Originalbekanntmachung

26.02.2026

36g IN 2446/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. G + W Haustechnik GmbH, Möckernstraße 111, 10963 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Daniela Kußmann und René Weidling Register-Nr.: HRB 39530 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Carsten Becker, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 05.11.2025. Bei der...

Originalbekanntmachung

30.03.2026

36g IN 2446/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. G + W Haustechnik GmbH, Möckernstraße 111, 10963 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Daniela Kußmann und René Weidling Register-Nr.: HRB 39530 - Schuldnerin - | 1. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.04.2026 - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, ...

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