Vorläufige Maßnahmen Berlin HRB 175342

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Insolvenzprofil

Gamma Invest Berlin GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 175342
EUID
DEF1103R.HRB175342

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3602 IN 658/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Knut Rebholz
Adresse
Emser Straße 9, 10719 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 13.03.2026 über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gamma Invest Berlin GmbH entschieden. Da noch keine Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens vorliegt, werden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Knut Rebholz bestellt. Dieser hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob das Vermögen die Verfahrenskosten deckt. Der Schuldnerin wird untersagt, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Verwalter über. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des Vermögens sind nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

16.03.2026

3602 IN 658/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Gamma Invest Berlin GmbH, Leibnizstraße 80, 10625 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Ioannis Moraitis Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 175342 Geschäftszweig: Erwerb des Grundstücks Hafenplatz 6-7 / Köthener Str. 28-32 in Berlin-Kreuzberg und der (Teil-) Abriss der Bestandsbauten sowie die Bebauung des Grundstücks u.a. - Schuldnerin - | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 13.03.2026 um 10:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorlä...

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