Berichts- und Prüfungstermin Berlin HRB 149589

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Insolvenzprofil

Gauert-Bau GmbH

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 149589
EUID
DEF1103R.HRB149589

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36g IN 5293/19
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gauert-Bau GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Sergej Sergejev, ist eröffnet. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 28.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 18.08.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Originalbekanntmachung

29.07.2025

36g IN 5293/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Gauert-Bau GmbH, Landsberger Allee 394, 12681 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sergej Sergejev Register-Nr.: HRB 149589 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 28.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11 - 16 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.07.2025

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