Antragsverfahren Berlin HRB 197683

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Insolvenzprofil

GÜN-stig Betonbau GmbH

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 197683
EUID
DEF1103R.HRB197683

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3616 IN 3884/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GÜnstig Betonbau GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Hasan Hasanov, wurde durch den Antrag eines Gläubigers eingeleitet. Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung steht dem Beschwerdeführer die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden, wobei bestimmte Voraussetzungen wie eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein sicherer Übermittlungsweg erfüllt sein müssen.

Originalbekanntmachung

27.04.2026

3616 IN 3884/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. GÜN-stig Betonbau GmbH, Schwyzerstraße 11, 13349 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Hasan Hasanov Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 197683 - Schuldnerin - | Beschluss: Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntma...

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