Einstellung des Verfahrens Berlin HRB 124430

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Insolvenzprofil

HA Büroverwaltungs GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 124430
EUID
DEF1103R.HRB124430

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36h IN 1919/18
Phase
Einstellung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Maximilian Hägen

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HA Büroverwaltungs GmbH ist eröffnet. Das Insolvenzgericht hat die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO angeordnet. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 24.04.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens sowie den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters geltend zu machen. Die Regelvergütung des Verwalters beträgt 4.920,78 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und Auslagen. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht niedergelegt. An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung. Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt.

Originalbekanntmachung

26.03.2026

36h IN 1919/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. HA Büroverwaltungs GmbH, Schöneberger Straße 1, 10963 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Maximilian Hägen Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 124430 - Schuldnerin - | Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 24.04.2026 - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens - sowie Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters; geltend gemacht wird die Regelvergütung gem. § 2 InsVV, basierend auf einer Berechnungsgrundlage von 4.920,...

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