Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HA Büroverwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 124430
EUID
DEF1103R.HRB124430
Insolvenzgericht
Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36h IN 1919/18
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Maximilian Hägen
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HA Büroverwaltungs GmbH ist eröffnet. Das Insolvenzgericht hat die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO angeordnet. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 24.04.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens sowie den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters geltend zu machen. Die Regelvergütung des Verwalters beträgt 4.920,78 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und Auslagen. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht niedergelegt. An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung. Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt.
Originalbekanntmachung
26.03.2026
36h IN 1919/18
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HA Büroverwaltungs GmbH, Schöneberger Straße 1, 10963 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Maximilian Hägen
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 124430
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 24.04.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
- sowie Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters;
geltend gemacht wird die Regelvergütung gem. § 2 InsVV, basierend auf einer Berechnungsgrundlage von 4.920,...
36h IN 1919/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HA Büroverwaltungs GmbH, Schöneberger Straße 1, 10963 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Maximilian Hägen
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 124430
- Schuldnerin -
|
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 24.04.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
- sowie Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters;
geltend gemacht wird die Regelvergütung gem. § 2 InsVV, basierend auf einer Berechnungsgrundlage von 4.920,78 Euro, zzgl. gesonderter Zustellauslagen/-aufwendungen gem. § 4 Abs. 2 InsVV, Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 13.03.2026
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